Fachkraft für Lagerlogistik
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1887); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiete
Fachkräfte für Lagerlogistik sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen alle Tätigkeiten der Lagerlogistik.
Berufliche Fähigkeiten
- wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit
- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere, transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu
- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung
- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch
- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Ladeeinheiten zusammen
- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben
- erstellen Ladelisten/Beladepläne unter Beachtung von Ladevorschriften
- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an
- bearbeiten Versand- und Begleitpapiere
- wirken bei der Erstellung der Tourenpläne mit
- führen Versandaufzeichnungen durch
- planen, organisieren und überwachen den Einsatz von Arbeits- und Fördermitteln
- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software an
- kommunizieren und kooperieren mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen
- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung
- wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit
Quelle: www.bibb.de